Über uns

VDSI - Ihr Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit

Der im Jahre 1951 als "Verein Deutscher Sicherheitsingenieure" gegründete und nach seiner Umbenennung im Jahre 2014 heute unter dem Namen "VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit" bekannte Fachverband versteht sich als bundesweiter Berufs- und Interessenverband für alle im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz tätigen Präventionskräfte. Auch die Themenbereiche Brandschutz und Arbeitshygiene gehören zu den Arbeitsfeldern des VDSI.

Eine Mitgliedschaft im VDSI bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Informationen zum Leistungsspektrum und den verschiedenen Mitgliedsformen finden Sie hier

VDSI - Fachbereich Zeitarbeit

Experten aus der Branche

In dem Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer bleibt zunächst der Verleiher als eigentlicher Arbeitgeber verantwortlich für die Einleitung und Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Durch die im Rahmen der Überlassung auf den Entleiher übertragene Weisungsbefugnis und der damit verbundenen Integration des Leiharbeitnehmers in das Organisationsgefüge dieses Unternehmens erweitert sich dann auch der Personenkreis, der die Verantwortung für den Arbeitsschutz in diesem Dreiecksverhältnis trägt.

Um einen für den Leiharbeitnehmer ausreichenden Schutz zu gewährleisten, sind entsprechend konkrete Absprachen zwischen Verleiher und Entleiher zu gewährleisten, die umfassend dokumentiert sein sollten. Dabei spielt das Maß an Arbeitsschutzkommunikation zwischen den Vertragsparteien eine entscheidende Rolle für die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers. Je umfangreicher der Informationsaustausch ist, desto sicherer kann der Leiharbeitnehmer seine Tätigkeit verrichten.

Bis auf wenige Ausnahmen wird auf diese duale Verantwortung im Arbeitsschutz bei der Arbeitnehmerüberlassung von der Rechtssetzung keine Rücksicht genommen.

Der Auftrag des Fachbereichs Zeitarbeit

Gemäß der Satzung des VDSI bildet der Fachbereich eine überregionale fachspezifische Einheit, die einen überregionalen  Erfahrungsaustausch und fachspezifische Fortbildung gewährleisten soll. Durch die duale Verantwortung im Arbeitsschutz im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung unter dem gleichzeitigen Mangel an Berücksichtigung dieses Vertragsverhältnisses in der Arbeitsschutzgesetzgebung ist häufig eine sach- und fachgerechte Umsetzung der Vorschriften und Regeln in den Betrieben nicht gegeben. 

Der Fachbereich sieht seine Hauptaufgabe darin, die Arbeitsschutzgesetzgebung für die Zeitarbeit praxisorientiert zu interpretieren und Hilfestellung bei deren Umsetzung zu leisten.

Die Aufgaben des Fachbereichs Zeitarbeit

  • Eine der Aufgaben der Fachgruppe Zeitarbeit ist es, die Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes für die Branche Zeitarbeit sinnfällig und praxisorientiert zu interpretieren und hieraus entsprechende Handlungsanleitungen für Verleiher und Entleiher zu entwickeln.
  • Ferner ist es Aufgabe der Fachgruppe, bei der Rechtssetzung von Arbeitsschutzvorschriften mitzuwirken und dabei stets auf die Berücksichtigung der Besonderheiten in der Arbeitnehmerüberlassung hinzuwirken.
  • Die Fachgruppe Zeitarbeit hat weiterhin die Aufgabe, den geschäftsführenden Vorstand des VDSI zur Problematik der Arbeitnehmerüberlassung zu informieren und zu beraten; gleiches gilt für die Bezirksgruppenleiter.
  • Die Fachgruppe hat zu Entwürfen von Vorschriften, die die Arbeitnehmerüberlassung betreffen, Stellung zu nehmen.
  • Der Fachgruppe vertritt den VDSI in den einschlägigen Gremien der zuständigen Behörden.
  • Weiter führt die Fachgruppe Vorträge und Seminare auf den Gebieten Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung durch.

Die Ziele der Fachgruppe Zeitarbeit

    • Unterstützung der verleihenden Zeitarbeitunternehmen und deren Sicherheitsfachkräfte bei der Überlassung von Mitarbeitern.
    • Unterstützung der Entleiher und deren Sicherheitsfachkräfte beim  Einsatz von Fremdpersonal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.
    • Durchsetzung der Interessen des VDSI unter Einbringung des Fachwissens auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung bei Behörden und in der  Öffentlichkeit.
    • Aufbau und Pflege des Kontaktes zu den rechtssetzenden Entscheidungsträgern.
    • Praxisgerechte Aufbereitung aller einschlägigen  Arbeitsschutzvorschriften unter Berücksichtigung der Besonderheiten der  Arbeitnehmerüberlassung.
    • Erstellung von entsprechenden Handlungshilfen.
    • Aktuelle Information aller Beteiligten.

    Handlungshilfe zur Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards in der Zeitarbeit

    Die VBG hat kürzlich Handlungshilfen für Unternehmen zum Thema „Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“ veröffentlicht. Diese geben branchenspezifische Informationen wie Unternehmen die Anforderungen auch zum Thema Hygienekonzept umgesetzt werden können.

    Die Handlungshilfe für die Branche Zeitarbeit kann über den u.g. Link geöffnet werden.

    Diese Handlungshilfe z.B. könnte als Vorlage und Informationsquelle für die Erstellung einer entsprechenden anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung „SARS-CoV-2“ in Zeitarbeitsunternehmen genutzt werden.

     

    Link: http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/Zeitarbeit.pdf?__blob=publicationFile&v=3

    Kontakt

    Leitung Fachbereich

    Michael Jäger

    SiGeCON, Ingenieurbüro für Sicherheit, Gesundheits-, Umweltschutz-Consulting
    Am Fürstenbrünnchen 12 a
    51429 Bergisch-Gladbach

    Telefon:
    +49 220 2209940
    Mobil:
    +49 171 8482133
    Fax:
    +49 220 2209941
    E-Mail:
    stellvertretender Leiter Fachbereich

    Dipl.-Ing. Uwe Sabath

    Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit
    Weinberg 8f
    42109 Wuppertal

    Telefon:
    +49 202 300738
    Mobil:
    +49 171 4419035
    E-Mail:
    Schriftführer

    Udo Reinders

    Ing.-Büro für Arbeitssicherheit
    Fichtenstraße 20
    47269 Duisburg

    Telefon:
    +49 172 2000318
    E-Mail: